Terms & Conditions

LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG UND WARTUNG
DES ST. KILLIANS OPFERLICHT-SYSTEMS

Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet werden, aber nicht anderweitig definiert sind, haben die nachstehend beschriebene Bedeutung:

„Vertrauliche Informationen“ sind alle vertraulichen und geschützten Informationen und Daten, die aufgezeichnet und aufbewahrt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Technologie, Passwörter, Software, Formeln, Techniken, Prozesse, Operationen, Kundenlisten, Finanzinformationen, Prognosen, Analysen, Zusammenstellungen, Verkaufs- und Marketingpläne, Berichte, Interpretationen, Studien, Zeichnungen, Patente, Patentanmeldungen, Entwürfe, Konfigurationen und Experimente, die von einer Partei an die andere Partei mündlich oder schriftlich übermittelt werden oder durch Prüfung gesammelt, durch Beobachtung gelernt oder bei einer Präsentation offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich ausgewiesen wurden.

„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, an dem dieser Vertrag vom Käufer unterzeichnet wird.

„Opferlichtgläser“ sind die Glashalter, die sich auf dem Votivkerzenständer befinden und in denen sich die St. Killians Kerzen befinden. Sie sind Gegenstand eines europäischen Patents mit der Nummer 2210038 und eines irischen Patents mit der Nummer S85204.

„Rechte am geistigen Eigentum“ sind Urheberrechte, Designrechte (ob eingetragen oder nicht eingetragen); alle Rechte an Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), Patentanmeldungen, Patente; Know-how, vertrauliche Informationen; Marken, Handelsnamen, Geschäftsnamen, Domainnamen und alle in Bezug auf diese erworbenen Firmenwerte und sämtliche gleichwertigen Rechte, unabhängig davon, ob diese eingetragen oder eintragungsfähig sind, die jetzt oder in Zukunft überall auf der Welt bestehen und die sich im Besitz des Verkäufers befinden oder an diesen lizenziert sind und/oder die anderweitig in dem Votivkerzenständer und/oder den Glashaltern und/oder St. Killians Kerzen bestehen.

„Know-how“ bezeichnet sämtliche geheimen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Prozesse, Techniken und Methoden zur Bearbeitung, die entwickelt wurden oder werden und umfasst alle wissenschaftlichen, technischen, informationstechnischen, fachlichen und fertigungstechnischen Aspekte.

„Kaufpreis“ bezeichnet die vom Käufer für die St. Killians Kerzen bezahlten Beträge.

„Käufer“ bezeichnet die Gemeinde, in der sich die Kirche befindet, in der das St. Killians Opferlichtsystem installiert werden soll, so wie vom Pfarrer vorerst und von Zeit zu Zeit angegeben.

„Verkäufer“ bezeichnet das Unternehmen SKCC Candle International Ltd. oder gegebenenfalls dessen Drittvertriebspartner.

„St. Killians Candles“ bezeichnet die Kerzen, die vom Verkäufer (entweder direkt oder über einen autorisierten Hersteller) hergestellt, vertrieben (entweder direkt oder über einen autorisierten Händler) und/oder geliefert (entweder direkt oder über einen autorisierten Lieferanten) werden.

„St. Killians Opferlichtsystem“ bezeichnet den Votivkerzenständer, die Opferlichtgläser und die St. Killians Kerzen.
„Votivkerzenständer“ bezeichnet die Einheit, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt und die die Opferlichtgläser enthält.

 

  1. Mit der erstmaligen Zahlung eines Teils des Kaufpreises durch den Käufer an den Verkäufer erwirbt der Käufer das beschränkte Recht und die nicht ausschließliche, beschränkte Lizenz zur Nutzung des Votivkerzenständers und/oder der Opferlichtgläser, die in der Bestellung des Käufers gesondert gekennzeichnet sind, kostenlos, gemäß den und vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages. Alle Rechte, Eigentumsrechte und Anteile an dem und in Bezug auf den Votivkerzenständer und die Opferlichtgläser verbleiben jederzeit beim Verkäufer und unter keinen Umständen geht das Eigentumsrecht an dem Votivkerzenständer oder den Opferlichtgläsern auf den Käufer oder einen anderen Dritten über. Wenn der Käufer zuvor vom Verkäufer einen Eigentumsanteil an den und in Bezug auf die Votivkerzenständer(n) gekauft und erworben hat, berührt dieser Vertrag diese Eigentumsanteile nicht. Zur Vermeidung von Zweifeln darf der Käufer den Votivkerzenständer oder die Opferlichtgläser unter keinen Umständen an Dritte weitergeben oder anderweitig mit dem Votivkerzenständer oder den Opferlichtgläsern handeln, es sei denn, dies ist durch diesen Vertrag gestattet.
  2. Durch die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung werden keine Rechte am geistigen Eigentum auf den Käufer oder seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Vertreter und/oder die Gemeinde des Käufers oder Dritte übertragen.
  3. Während der Laufzeit dieses Vertrages repariert und ersetzt der Verkäufer die Opferlichtgläser und unterstützt bei deren Reinigung und repariert und ersetzt die Votivkerzenständer und stellt Ersatzteile für diese zur Verfügung, jeweils bei Bedarf, nach billigem Ermessen des Verkäufers kostenlos; vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer für alle Versandkosten im Zusammenhang mit dem Versand der Opferlichtgläser und/oder der Votivkerzenständer an den Verkäufer verantwortlich ist, so dass diese sicher und vor Bruch geschützt sind. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der Käufer für die regelmäßige Reinigung und Wartung der Opferlichtgläser und der Votivkerzenständer gemäß den vom Verkäufer dem Käufer von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellten Wartungsanleitungen, Reinigungsvideos und anderem Lehrmaterial verantwortlich.
  4. Der Käufer gewährt dem Verkäufer hiermit während der Laufzeit dieses Vertrages die Lizenz, die Kirche, in der sich die Votivkerzenständer oder die Opferlichtgläser befinden, zu betreten oder in alle anderen im Besitz des Verkäufers befindlichen, von diesem genutzten oder kontrollierten Räumlichkeiten, in denen sich die Opferlichtgläser oder die Votivkerzenständer befinden, um es dem Verkäufer zu ermöglichen, die Opferlichtgläser und die Votivkerzenständer gemäß diesem Vertrag zu warten, reinigen, reparieren, entfernen oder ersetzen. Der Käufer gestattet es dem Verkäufer, (durch einen seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Beauftragten) ferner jederzeit und von Zeit zu Zeit und mit angemessener Ankündigungsfrist, den Votivkerzenständer und/oder die Opferlichtgläser während der regulären Geschäftszeiten zu begutachten.
  5. Der Verkäufer liefert die St. Killians Kerzen an den Käufer ab dem Datum des Inkrafttretens zu dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Verkaufspreis des Verkäufers. Die Zahlung der Rechnungen des Verkäufers durch den Käufer stellt die fortdauernde Anerkennung und Annahme dieses Vertrages durch den Käufer dar.
  6. Während der Laufzeit dieses Vertrages erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass: (i) der Käufer nur die vom Verkäufer gelieferten St. Killians Kerzen in den Opferlichtgläsern und den Votivkerzenständern verwenden darf; (ii) jede andere Kerze in den Opferlichtgläsern und/oder den Votivkerzenständern die sichere Verwendung der Opferlichtgläser und der Votivkerzenständer beeinträchtigen würde; (iii) die Verwendung der St. Killians Kerzen in jedem Halter oder Beschlag außer den Opferlichtgläsern die sichere Verwendung der Ständer und das Abbrennen der St. Killians Kerzen ohne Ruß beeinträchtigen würde; und (iv) der Käufer berechtigt ist, Kerzen von anderen Herstellern zum Abbrennen in anderen Kerzenständern und/oder Glasbehältern als die Opferlichtgläser und/oder die Votivkerzenständer zu nutzen.
  7. Der Käufer darf den Votivkerzenständer oder die Opferlichtgläser in keiner Weise ändern, weder mit der Absicht, Kerzen von einem anderen Lieferanten als dem Verkäufer zu nutzen, noch für einen anderen Zweck. Andernfalls verzichtet der Käufer auf alle Rechte und Ansprüche, die er gegenüber dem Verkäufer hat, einschließlich aller Kosten, Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verluste oder Schäden.
  8. Der Käufer verpflichtet sich und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Opferlichtgläser, den Votivkerzenständer oder einen Teil davon in keiner Weise kopiert, ändert und/oder modifiziert.
  9. Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem dieser Vertrag vom Käufer unterzeichnet wird (das „Datum des Inkrafttretens“) und verlängert sich automatisch, es sei denn, die Kündigung wird von einer Partei der anderen Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf der dann laufenden Laufzeit schriftlich mitgeteilt oder sofern er nicht gemäß § 10 anders gekündigt wird.
  10. Dieser Vertrag kann jederzeit vom Verkäufer oder vom Käufer mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gekündigt werden; allerdings kann dieser Vertrag vom Verkäufer unverzüglich gekündigt werden, wenn der Käufer: (i) andere Kerzen für den Votivkerzenständer und/oder die Opferlichtgläser als die St. Killians Kerzen verwendet; (ii) Beträge, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen, Vereinbarungen, Bestellungen oder Rechnungen zwischen den Parteien geschuldet werden, nicht bezahlt; (iii) Bestimmungen aus dem vorliegenden Vertrag, ganz oder teilweise, nicht erfüllt oder einhält; oder (iv) insolvent wird, Konkurs anmeldet oder ein Verfahren im Zusammenhang mit Konkurs, Zwangsverwaltung, Konkursprüfung oder Abtretung zugunsten von Gläubigern einleitet oder eingeleitet hat.
  11. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund:
    1. Stellt der Verkäufer dem Käufer innerhalb von sieben (7) Tagen alle dem Käufer gelieferten oder zur Verfügung gestellten, aber noch nicht in Rechnung gestellten Waren in Rechnung und der Käufer zahlt diese Rechnungen und alle ausstehenden Rechnungen in voller Höhe (abzüglich etwaiger Gutschriften, die der Verkäufer dem Käufer ausgestellt hat) innerhalb einer weiteren Frist von dreißig (30) Tagen (mit Ausnahme von Beträgen, die nach Treu und Glauben bestritten werden).
    2. Hat der Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen auf seine Kosten mit An Post oder einem staatlich anerkannten Kurierdienst (in beiden Fällen mit Trackinginformationen, die unverzüglich an den Verkäufer weitergeleitet werden) alle in seinem Besitz befindlichen St. Killians Kerzen, die nicht verwendet wurden, an den Verkäufer zu senden und der Verkäufer hat dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt dieser Kerzen eine Gutschrift für diese zurückgegebenen St. Killians Kerzen auszustellen.
    3. Hat der Käufer hat dem Verkäufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen auf seine Kosten mit An Post oder einem staatlich anerkannten Kurierdienst (in beiden Fällen mit Trackinginformationen, die unverzüglich an den Verkäufer weitergeleitet werden) die in seinem Besitz befindlichen Opferlichtgläser und Votivkerzenständer zuzusenden.
    4. Wenn der Käufer es versäumt, die St. Killians Kerzen, Opferlichtgläser oder Votivkerzenständer an den Verkäufer zu versenden, kann der Verkäufer nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen (i) die Opferlichtgläser, Votivkerzenständer und/oder unbenutzten St. Killians Kerzen, wo immer sie sich befinden, ohne Aufforderung oder Benachrichtigung, ohne Gerichtsbeschluss oder ein anderes Rechtsverfahren und ohne Haftung gegenüber dem Käufer für Schäden, die durch eine solche Handlung verursacht werden, in Besitz nehmen; (ii) gerichtlich vorgehen, um die Erfüllung dieses Vertrages durch den Käufer durchzusetzen und/oder sämtliche dem Verkäufer angefallenen Schäden oder Aufwendungen erstattet zu bekommen; oder (iii) sonstige dem Verkäufer zustehenden Rechte und Rechtsmittel nach Gesetz und Billigkeit auszuüben.
    5. Die nach Klausel 1 erteilte Lizenz endet mit sofortiger Wirkung und der Käufer stellt die Nutzung der Opferlichtgläser und der Votivkerzenständer unverzüglich ein.
  12. Garantien. Der Verkäufer sichert zu, dass:
    1. er zum Zeitpunkt des Verkaufs das Recht hat, die St. Killians Kerzen, Opferlichtgläser oder Votivkerzenständer an den Käufer zu verkaufen; und
    2. die an den Käufer verkauften St. Killians Kerzen, Opferlichtgläser oder Votivkerzenständer den vom Lieferanten oder dem Hersteller veröffentlichten Angaben entsprechen.
  13. Rechtsmittel. Unter Vorbehalt von Klausel 16 ist die Haftung des Verkäufers, wenn er gegen die von ihm nach Klausel 12 zugesicherten Garantien verstößt, auf Folgendes beschränkt:
    1. Austausch der betreffenden St. Killians Kerzen, Opferlichtgläser oder Votivkerzenständer; oder
    2. nach Wahl des Verkäufers die Rückerstattung des Kaufpreises.
  14. Keine weitere Haftung. Vorbehaltlich Klausel 16 haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht weiter als in Klausel 13 beschrieben, weder unter diesen Verkaufsbedingungen noch auf anderer Grundlage, einschließlich der Haftung aus unerlaubter Handlung infolge des Verkaufs der St. Killians Kerzen, Opferlichtgläser oder Votivkerzenständer
  15. Folgeschäden etc. Vorbehaltlich Klausel 16 haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber unter keinen Umständen aufgrund einer Zusicherung oder Gewährleistung, einer Bedingung oder einer anderen Kondition oder einer Pflicht des Common Law oder gemäß den ausdrücklichen Bedingungen dieser Verkaufsbedingungen für Folgeschäden, besondere, zufällige oder strafrechtliche Verluste oder Schäden (sei es für den Verlust gegenwärtiger oder zukünftiger Gewinne, den Verlust des Unternehmenswertes oder sonstiges) und unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anderweitig verursacht wurden, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
  16. Nicht ausschließbare Haftung. Diese Verkaufsbedingungen schließen die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung, die sich aus der Fahrlässigkeit des Verkäufers oder einer seiner Mitarbeiter oder Vertreter ergibt, nicht aus oder begrenzen sie und sie wirken sich nicht so aus, dass gesetzliche Rechte ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, einschließlich der gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers.
  17. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass einige der Bestimmungen dieser Vereinbarung über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen bleiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen der Klauseln 4, 7, 8, 11, 13, 15, 16, 21 sowie jede andere Bestimmung, die, um ihrer Absicht ordnungsgemäß Wirkung zu verleihen, über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen sollte, nach der Beendigung dieses Vertrags weiterbesteht.
  18. Dem Käufer ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu delegieren oder weiterzuvergeben. Ungeachtet des Vorstehenden haben Wechsel einzelner Priester der Gemeinde, in der die Einheiten untergebracht sind, keinen Einfluss auf die Gültigkeit und den Bestand dieser Vereinbarung. Jede angebliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diese Klausel verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet den Käufer von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Verkäufer kann jederzeit, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, übertragen oder untervergeben. Diese Vereinbarung ist bindend für die Vertragsparteien und ihre jeweils zulässigen Nachfolger und Zessionare.
  19. Die vorliegende Vereinbarung begründet kein Joint Venture und keine Partnerschaft zwischen den Vertragsparteien sowie kein Arbeitsverhältnis. Keine der Vertragsparteien hat ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht oder eine Befugnis, im Auftrag oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen zu übernehmen oder zu begründen oder die andere Partei an einen Vertrag, eine Vereinbarung oder eine Verpflichtung mit einem Dritten zu binden.
  20. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen erstellt werden und von den Parteien jeweils gesondert ausgefertigt werden. Jede dieser auf diese Weise unterzeichneten und zugestellten Ausfertigungen stellt ein Original dar, alle Ausfertigungen zusammen bilden jedoch ein und dieselbe Urkunde.
  21. Wenn eine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Gerichtsbarkeit ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, berührt diese Ungültigkeit, Illegalität oder Undurchsetzbarkeit die anderen Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht oder macht diese Bedingung oder Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar, es sei denn, der wesentliche Zweck dieser Vereinbarung ist dann gescheitert. In diesem Fall kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen.
  22. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit allen in dieser Vereinbarung genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle früheren Mitteilungen, Entwürfe, Vereinbarungen, Angebote, Zusicherungen, Garantien, Bestimmungen, Verpflichtungen und Vereinbarungen jeglicher Art, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzt dieser Vertrag nicht frühere Bestellungen, ausstehende Rechnungen oder ähnliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  23. Diese Vereinbarung kann von Zeit zu Zeit nur durch den Verkäufer geändert werden, der aktualisierte Geschäftsbedingungen auf seiner Website www.saintkillians.ie./terms-and-conditions-ire veröffentlicht
  24. Die Nichtausübung oder Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf das Recht oder Rechtsmittel oder einen Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel dar, und keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß dieser Vereinbarung steht einer weiteren Ausübung des Rechts oder Rechtsmittels oder der Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels entgegen.
  25. Jede der Parteien wird jedwede zusätzlichen Dokumente, Urkunden, Übermittlungen und Zusicherungen unterzeichnen und übermitteln und weitere Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erfüllen und die im Rahmen des vorliegenden Vertrags vorgesehenen Transaktionen Wirkung zu verleihen.
  26. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und anderen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an die Parteien an die auf der ersten Seite der letzten Rechnung mit diesen Informationen angegebenen Adressen gerichtet sein (oder an eine andere Adresse, die von Zeit zu Zeit von der empfangenden Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel angegeben werden kann). Alle Mitteilungen werden durch persönliche Zustellung, national anerkannten Nachtkurier (mit allen Gebühren im Voraus bezahlt), E-Mail (mit Sendebestätigung) oder Einschreiben (jeweils Rückschein angefordert, Porto im Voraus bezahlt) zugestellt. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist eine Benachrichtigung nur (a) nach Erhalt durch die empfangende Partei und (b) wenn die Partei, die die Benachrichtigung erteilt, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat, wirksam.
  27. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gilt, wenn im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung der Singular verwendet wird, schließt dies auch den Plural ein und wenn in dieser Vereinbarung der Plural verwendet wird, schließt dies gegebenenfalls auch den Singular ein. Diese Vereinbarung ist ohne Berücksichtigung einer Vermutung oder Regel auszulegen, die eine Deutung oder Auslegung zu Lasten der Partei, die eine Urkunde aufsetzt oder die die Ausarbeitung einer Urkunde veranlasst, vorsieht.
  28. Geltendes Recht. Diese Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich irischem Recht.

 
Stand: September 2022